Auszug - Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
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Keine Wortmeldung. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Barnim gemäß § (104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
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