Auszug - Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
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Herr Matthes verweist auf die alte Satzung, die bereits einen historischen Wert hat und nicht mehr für die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen herangezogen werden kann. Deshalb wird eine neue Satzung erlassen.
Herr Koth fragt, warum eine solche Satzung erlassen wird, wenn andere Bundesländer eine solche Satzung abschaffen? Herr Matthes erklärt, dass im Land Brandenburg die Gesetzgebung vorsieht, Beiträge mittels Satzung zu erheben. Es gibt daher keinen Ermessensspielraum.
Herr Marschke fragt, wer festlegt, was eine Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Einrichtungen und Anlagen ist. Herr Matthes antwortet, dass hier die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. Beteiligungsverfahren ist geregelt, Anliegerversammlung nutzen und danach festlegen, was gemacht werden soll. Frau Hähnel bemerkt, dass mit Beschluss dieser Satzung sichtliche Schritte für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorbereitet werden. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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