Auszug - Kündigung des Besitzüberlassungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 4.3
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 22.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
NI-082/2017 Kündigung des Besitzüberlassungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Bürgermeister

Herr Dr. Gollner erklärt, dass der Sachverhalt den neu gewählten Mitgliedern bisher nicht bekannt ist. Daher ist eine Entscheidungsfindung sehr schwierig. Der Träger des Krafthauses ist das Amt und übernimmt auch das Management. Vom Besitz hat die Gemeinde selbst nichts, sondern muss für die Kosten der Instandhaltung, der Investitionen und der Personalkosten aufkommen. Wer hat vorher die Kosten getragen und warum hat die Gemeinde jetzt die finanziellen Mittel bereitzustellen?

 

Herr Matthes erklärt ausführlich die Beschlussvorlage. Die Kosten und Erträge aus den Einnahmen des Parkplatzes sollten dabei immer im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. Den dadurch wird der lokale Zusammenhang zwischen beiden Objekten dargestellt und aufgezeigt. Das Rote „I“ wurde für das Krafthaus beantragt und ist nun offiziell übergeben worden. Die Bewirtschaftung des Krafthauses läuft nun optimaler und wird als touristische Einrichtung regional beworben.

 

Herr Dr. Gollner erklärt die Beschlussvorlage aus seiner Sicht.

 

Herr Butzkies ergänzt, dass das Krafthaus als touristische Einrichtung der Gemeinde zugutekommt. Die Einrichtung lockt Besucher in die Gemeinde und ist ein sehr guter Anlaufpunkt für die Touristen. Er bedankt sich beim Amt für die bisher geleistete Arbeit.

 

Frau Fürst fragt nach, ob seit Vertragsabschluss Änderungen am Vertrag vorgenommen worden sind? Die Diskussion kann sie jedoch nicht verstehen, da Verträge solcher Art doch eigentlich durch die Kommunalaufsicht geprüft werden und bei Unstimmigkeiten Änderungen diktiert. Hat der Amtsausschuss den Vertrag beschlossen?

 

Herr Matthes erklärt, dass eine direkte Prüfung des Vertrages durch die Kommunalaufsicht eher unwahrscheinlich ist. Das kann an dieser Stelle jedoch nicht abschließend geklärt werden.

 

Herr Dr. Gollner ergänzt, dass der Amtsausschuss nicht für die Gemeinde beschließt.

 

Herr Springer ergänzt, dass es besser wäre, wenn die Gemeinde Eigentümer vom Krafthaus wäre. Der Vertrag sollte gekündigt werden. Hilfreich wäre auch eine Gegenüberstellung der Kosten und Einnahmen vom Parkplatz/Krafthaus. Würde das Amt bei Kündigung einen anderen Pächter bevorzugen? Bei Neuabschluss des Vertrages ist ein Sonderkündigungsrecht von Vorteil, wenn das Parkplatzareal ab 2019 nicht an die Gemeinde geht, denn dadurch würden die Einnahmen für die Gemeinde entfallen.

 

Herr Matthes erklärt, dass eine Aufstellung der Kosten und der Einnahmen vom Krafthaus und des Parkplatzes zur nächsten Sitzung vorgelegt wird. Weiterhin hat das WSA ein klares Bekenntnis für den Verkauf des gesamten Areals am Schiffshebewerk ausgesprochen. Die Gemeinde wäre der vorrangige Verhandlungspartner für das WSA und das Amt. Es ist bzw. wird auch immer schwierig bleiben, touristische Einrichtungen gewinnbringend zu betreiben. Derzeit sind der Amtsverwaltung noch keine weiteren Interessenten für das Areal bekannt.

 

Herr Otremba ergänzt, dass die Aussage vom WSA nur mündlich erfolgte und eine Garantie nicht bestehen würde. Weiterhin wird die Finanzierung nach 2018 schwierig werden, da bisher keine klaren Aussagen getroffen wurden. Es ist Ungewiss, wie die Finanzierung für weitere 5 Jahre dann getragen werden soll. Um sich eine eigene Meinung zu bilden, ist die Gegenüberstellung der Kosten sehr wichtig.

 

Es entsteht eine rege Diskussion über die Beschlussvorlage.

 

Herr Matthes erklärt abschließend, dass eine Positionierung der Gemeinde zum Krafthaus sich positiv für einen Ankauf des Parkplatzareals auswirken kann.

 

 

Im Ergebnis soll der Beschluss geändert beschlossen werden. Herr Dr. Gollner fordert eine namentliche Abstimmung über den Tagesordnungspunkt.

 

Frau Fürstja

Frau Thiedeja

Herr Buchwaldja

Herr Otrembaja

Herr Springerja

Herr Butzkiesnein

Herr Siebkeja

Herr Dr. Gollnerja


Beschluss:

Der Besitzüberlassungsvertrag zwischen dem Amt und der Gemeinde Niederfinow wird fristgerecht gekündigt. Gleichzeitig erklärt sich die Gemeindevertretung bereit, mit dem Amt einen neuen Besitzüberlassungsvertrag zu schließen, der vor allem die finanzielle Entwicklung der Einkünfte der Gemeinde aus dem Parkplatz berücksichtigt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

8

7

1

-

-

 


  Beschluss: 22.12.2017 Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen
Termin 05.01.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Amtsdirektor  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Matthes  
Termin: 05.01.2018 Status: (offen)
Auftrag: