Auszug - Satzung zur Regelung der Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung und der Würdigung für langjährige Zugehörigkeit an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderbgerg (FwEntschS)
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Der Amtsdirektor erklärt, dass die Feuerwehr einen ganz besonderen Teil an Ehrenamt leistet für eine gesetzlich geforderte Aufgabe. Nicht selten wird daher wenigstens der Amtsgerätewart hauptamtlich bei den Gemeinden und Ämtern beschäftigt. Es ist ein Trugschluss zu glauben, die Feuerwehr käme bei ihren Einsätzen überwiegend zu Bränden. Viele Einsätze erfolgen nach und bei Unwettern und Verkehrsunfällen.
Die Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ist die mitgliedsstärkste Feuerwehr im Landkreis Barnim.
Frau S. Spann führt aus, dass man bei der Änderung der Satzung z. B. die Ehrung der langjährig Zugehörigen aufgenommen hat, die Qualifizierung unterstützt werden soll und die finanzielle Ausstattung für die Verpflegung an die Notwendigkeiten angepasst wurde.
Dr. G. Gollner möchte wissen, was die ausgeschiedenen Feierwehrleute bekommen sollen und wofür.
Frau Spann antwortet, dass die Alters- und Ehrenabteilung ihre Zusammenkünfte bezuschusst bekommen sollen.
Der Amtsdirektor betont, dass die Alters- und Ehrenabteilung den Aktiven auch nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zur Seite stehen.
Dr. G. Gollner vertritt die Meinung, dass es sich bei der Satzung um eine Aufwandsentschädigungsregelung handelt und der Punkt zur Alters- und Ehrenabteilung rechtswidrig ist.
Herr Marten findet, die Satzung regt zum Nachdenken und Schmunzeln an. Grundsätzlich muss was gemacht werden. Er wertet die Regelungen als »zu kurz gegriffen«.
Herr Marschner hält die Satzungsänderung für längst überfällig.
Frau v. Cysewski schließt sich ihren Vorrednern an und stellt die »Jugendfeuerwehr« zur Diskussion, sie findet, und dem schließt sich Frau Bering an, dass die Jugendfeuerwehr zu kurz kommt.
Der Amtsdirektor erklärt, dass man die Arbeit der Feuerwehr nicht in Geld aufwiegen kann. In einem Jahr soll der Amtsausschuss erneut über das Thema beraten mit der Blickrichtung, die Jugendfeuerwehr mehr zu berücksichtigen. Bei einer Satzungsänderung kann dann der § 5 in seiner Formulierung hinsichtlich des Verfahrens und des Bereitstellens der Gelder präziser formuliert werden.
Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Satzung zur Regelung der Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung und der Würdigung für langjährige Zugehörigkeit an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderbgerg (FwEntschS) entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage rückwirkend zum 01.01.2018.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Bekanntmachung der Satzung im Amtsbaltt 02/2018 |
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