Auszug - Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“
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Frau Lüdecke geht auf die Beschlussvorlage ein. Nachdem nun nach längerem hin und her durch die gemeinsame Landesplanung grünes Licht für das Vorhaben gegeben hat, könne nun erstmal innerhalb des Bauausschusses über die Beschlussvorlage abgestimmt werden.
Herr Günther hat eine Frage zur Konterminierung. Frau Lüdecke geht auf die Betreuung durch die untere Bodenbehörde ein, die den Bebauungsplan abgeklärt habe und keine Altlasten gefunden hätte.
Herr Guse und Herr Gersdorf möchten die Gemeinde abgesichert wissen. Der Käufer der Straßenfläche muss eine Erschließung nachweisen, sonst sei das Verfahren automatisch beendet. Herr Guse sagt, die Art der Erschließung wurde noch nicht festgelegt. Frau Lüdecke sagt, der Bebauungsplan erhält keine Rechtskraft, wenn die Erschließung nicht erfolgt ist. Vor dem Satzungsbeschluss muss die Erschließung abgeschlossen sein.
Herr Günther sagt die Erschließung der 26 Parzellen muss voll privat erfolgen und die Gemeinde übernimmt dann nach dem Ausbau unter Vorlage der technischen Nachweise.
Die Beschlussvorlage kann weiter zur nächsten GV zur Abstimmung. |
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