Auszug - Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-002/2018 Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster führt aus, dass der HFA empfohlen hat, dem Beschluss zuzustimmen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 25.01.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 08.02.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 08.02.2018 Status: (offen)
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

Die Bekanntmachung der Beshclussfassung erfolgte im Amtsblatt des Amtes BCO am      sowie im Amtsblatt Nr. 03/2019.