Auszug - Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
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Herr Polster führt aus, dass der HFA empfohlen hat, dem Beschluss zuzustimmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Die Bekanntmachung der Beshclussfassung erfolgte im Amtsblatt des Amtes BCO am sowie im Amtsblatt Nr. 03/2019.
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