Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2018
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Ende März 2018 wird die Einwohnerversammlung wegen der Straßenbeleuchtung für die Gartenstraße stattfinden.
Frau Gohlke erläutert, dass die Anträge für die Verwendung der Mittel vom Landkreis (ca. 200.000,00€) bis 28. Februar 2018 eingereicht werden müssen. 13.500,00€ sollen als Eigenleistung der Gemeinde, von diesen Mitteln, in die Straßenbeleuchtung der Gartenstraße fließen. Die Vorschläge der Verwaltung für die Verwendung der Mittel beziehen sich alle auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtungen in den erforderlichen Abschnitten in Lunow und Stolzenhagen.
Herr Gieseler erklärt, dass die Straßenbeleuchtung in Stolzenhagen nicht unbedingt erneuert werden muss. Es ist wichtiger den Weg von der Brücke zum Caravanenplatz zu pflastern. Außerdem müsste am Fließ ein Geländer angebracht werden (derzeit ein Holzgeländer, sehr gefährlich wegen Fäulnis). Die genaue Stelle ist am Kanal beim Bootshafen. Die Gemeindevertretung erbittet eine Kostenschätzung durch das Bauamt.
Die Bürgermeisterin sagt, dass die Dorfstraße in Richtung Hohensaatener Straße in Lunow dringend eine neue Straßenbeleuchtung benötigt. Genauso die Bauernstraße.
Frau Teichert sagt, nach der Straßenbeleuchtung sollte mit dem übrigen Geld der Festplatz und explizit der Pariser erneuert werden. Sie fragt nach den genauen Kosten für die Straßenbeleuchtung. Die Kämmerin erklärt, dass das Bauamt an der Kostenschätzung arbeitet.
Es entsteht eine allgemeine Diskussion zum Bau einer richtigen Straße als Verbindung der beiden Ortsteile (Liebesgrund). Die Kämmerin erläutert, dass dieses Bauvorhaben ca. 1,2 Mio. Euro beträgt. Dies wiederum bedeutet 80.000,00€ Eigenanteil für die Gemeinde.
Herr Püschel erfragt, ob die Kosten für den Bauhof explizit ausgewiesen sind. Frau Gohlke sagt, dass sie im Amtshaushalt explizit aufgeführt sind und mit der Amtsumlage an die Gemeinden verteilt wurden. Im Gemeindehaushalt gibt es den Punkt interne Leistungsverrechnung, der die Leistungen des Bauhofes im allgemeinen umfasst. Dies wird nach einem Durchschnittswert berechnet. Sollten mehr Kosten anfallen muss die Gemeinde zurückzahlen. Bei geringeren Kosten erhält die Gemeinde eine Erstattung.
Der Bürgersteig in der Fischerstraße muss unbedingt ausgebaut werden (grundhaft).
Die Gemeindevertretung wünscht sich eine Übersicht der Straßen für die eine neue Beleuchtung vorgesehen ist.
Für den Ausbau des Festplatzes sprechen sich alle aus. Es soll sich ein Beispiel am Festplatz Criewen (UM) genommen werden. Die Sanitären-Anlagen sollen mitberücksichtigt werden. Es entsteht eine allgemeine Diskussion zum Pariser (Niveauangleichung). Es sollen die Eigentümer angeschrieben werden, da die Ruinen im Umfeld das Bild stören. Das große Fest findet im Juli statt. Die Aufschüttung des Parisers sollte nicht mehr vorher erfolgen, da eine ausreichende Vegetation nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Kämmerin erläutert, dass der Entwurf des Haushaltsplans der Kommunalaufsicht vorgelegt wird. Sie hat zur Sitzung noch eine Aktualisierung eingereicht. Die Kommunalaufsicht prüft und gibt gegebenenfalls frei. Es entstehen etwa 36.000,00 € Überschuss im Ergebnishaushalt. Diese dienen als Ausgleich der Vorjahre.
Frau Teichert wirft eine dringende Bitte ein. Bei Herrn Meyer (Wilhelmstraße Ecke Kameruner Straße) steht eine riesige Pfütze auf der Straße, die witterungsbedingt zu einer Eisschicht wird. Die Versickerung (bergauf) muss überprüft und gereinigt werden, da die Arbeiten so umfangreich sind, soll eine Firma damit beauftragt werden. Die Kämmerin sagt, dass es für die Reinigung von Regeneinläufen, Gullys und Sandfängen extra Budgets gibt.
Herr Hagendorf möchte wissen wie es sich mit der Tilgung der Kredite verhält. Welcher noch wie lange läuft bzw. laufen muss. Frau Gohlke sagt sie wird es überprüfen und dann mitteilen. Außerdem sind die Wasser- und Bodenverbandsgebühren zu hoch angesetzt, so Hagendorf. Die Kämmerin teilt mit, dass dieser Wert für die Jahre 2015 bis 2018 korrekt geplant ist, da die Bescheide für diese 4 Jahre in diesem Jahr erstellt werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 260.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Der Landrat des Landkreises Barnim nahm als allgemeine untere Landesbehörde am 09.4.2018 (PE 13.04.2018) Stellung zur Haushaltssatzung. Es wird darauf hingewiesen, dass die konsumtive Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen (also für Instandhaltungen) nicht der Regelfall sein darf. Bis zum 13.5.2018 sind die überarbeite Übersicht über die Rücklagen und die Ergebnisentwicklung sowie die mit Produktnummern ergänzte Übersicht über die Maßnahmen (Instandsetzungen Infrastruktur) vorzulegen. Dieser Aufforderung wurde fristgemäß nachgekommen. Am 13.04.2018 wurde die überarbeitete Übersicht über die Rücklagen- und die Ergebnisentwicklung und am 17.4.2018 die Übersicht über die konsumtive Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen übersandt. |
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