Auszug - Vertrag zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit Investitionsverpflichtung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

Herr Matthes geht nochmals auf das Vorhaben zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen ein. In den letzten Jahren wurden keine Investitionen an der Straßenbeleuchtung vorgenommen. Deshalb sei ein marodes System an der Straßenbeleuchtung festzustellen. Die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft (BEBG) soll nun tätig werden und die Straßenbeleuchtung in Oderberg mittels Vertrag instand setzen, d. h. die Erneuerung und Umrüstung der Straßenlaternen auf LED. Damit geht die Stadt ein auf 20 Jahre angelegten Contracting-Vertrag ein. Es wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen, die dann der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim vorgelegt wird.

 

Frau Hähnel fragt, ob alle zurzeit nicht leuchtenden Laternen durch die Stadt repariert oder durch die BEBG erneuert werden? Herr Matthes antwortet, dass die neuen Laternen in der Angermünder Straße, Freienwalder Straße und Berliner Straße repariert werden.

 

Herr Gramss möchte wissen, ob die Stadt einen Vertragspartner für Straßenbeleuchtung hat. Er hat festgestellt, dass von der Eisguste (Eberswalder Chaussee 14) bis zum Grundstück Eberswalder Chaussee 25 ca. 11 Straßenlaternen nicht leuchten. Herr Matthes verweist darauf zu prüfen, ob die BEBG hier etwas machen kann. Frau Gohlke bemerkt, dass lt. Haushaltsplan ca. 10 T€ für die Reparatur der Straßenbeleuchtung zur Verfügung stehen.

 

Herr Zoschke meldet seine Bedenken bezüglich der vorgelegten Zahlen in der Sitzungsvorlage an. Er habe sich mit dem Zahlenmaterial beschäftigt und sieht Klärungsbedarf. Herr Matthes erläutert die vorgegebenen Zahlen. Er verweist auf umfangreiche Erdarbeiten, die für das Setzen neuer Leuchtenmasten erforderlich sind. Einsparung kann nicht exakt beziffert werden, weil die Straßenbeleuchtung zum Teil ausgeschaltet ist. Keine Vergleichsbasis möglich. Die Raten des aktuellen Entwurfs des Contracting-Vertrages liegen höher als im ersten Entwurf. Die Erhöhung musste erfolgen, da unzulässigerweise die zu erwartenden Anliegerbeiträge mit eingerechnet wurden. Rechnerisch macht dies keinen Unterschied. Auch Herr Brandenburg wünscht mehr Klärung zu den Zahlen.

 

Herr Matthes schlägt vor, folgende Ergänzung im Beschlussvorschlag aufzunehmen: »Der Beschluss wird umgesetzt, wenn die erforderliche Genehmigung des vorliegenden Vertrages nicht durch die Kommunalaufsicht versagt wird.« Die Stadtverordnetenversammlung ist mit der Aufnahme dieser Ergänzung einverstanden.

 

Frau Hähnel bittet wiederum um konkrete Fragen. Die Stadtverordnetenversammlung war sich einig, die Straßenbeleuchtung erneuern zu lassen.

 

Zum besseren Verständnis erläutert Herr Matthes die Zahlen auf Seite 2 der Sitzungsvorlage.

 

Herr Mix fragt nach Anliegerbeiträgen und Zinsen. Herr Matthes antwortet, dass durch Anliegerbeiträge ein Teil der Gesamtinvestition refinanziert werden kann. Die Beiträge müssen noch bestimmt werden. Er ist optimistisch, dass mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen noch im Jahr 2018 begonnen werden kann.

 

Herr Gramss bemerkt, dass die Kosten zwar sehr hoch sind aber die Stadt (Rathaus, Vereine, Kultur) belebt werden muss. Er fragt, wie soll sie aber belebt werden, wenn alles dunkel ist? Deshalb sieht er keine Alternative und appelliert an die Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss zu fassen.

 

Herr Zoschke fragt, ob Sondertilgungen möglich sind?

 

Herr Matthes ist der Meinung, dass die Stadt mit dem Beschluss kein Risiko eingeht und verweist auf § 17 des Vertrages (Schlussbestimmungen) – Änderungen sind möglich.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss des Vertrages zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit Investitionsverpflichtung über 20 Jahre mit der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) und stellt die finanziellen Mittel in den Haushaltsjahren zur Verfügung.

 

Der Beschluss wird umgesetzt, wenn die erforderliche Genehmigung des vorliegenden Vertrages nicht durch die Kommunalaufsicht versagt wird.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

10

2

0

0

 


  Beschluss: 14.02.2018 Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen
Termingerecht am 31.07.2018 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Juliane Ness  
Termin: 30.08.2018 Status: 31.07.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Wurde zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht.