Auszug - Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“
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Keine Wortmeldung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
1) Den am 18.05.2015 unter der Beschlussnummer BR-033/2015 aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Ab-satz 2 Baugesetzbuch weiterzuführen. Das parallel zum Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begonnene Änderungsverfahren des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Britz-Chorin, im Bereich der ehemaligen Eisengießerei bleibt davon unberührt und ist weiterzuführen.
2) Das Flurstück 663 der Flur 3 Gemarkung Britz ist in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Das Vorhaben wird entsprechend Beschlussfassung weiter bearbeitet. |
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