Auszug - Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.7
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-001/2018 Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:

 

1)      Den am 18.05.2015 unter der Beschlussnummer BR-033/2015 aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Ab-satz 2 Baugesetzbuch weiterzuführen. Das parallel zum Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begonnene Änderungsverfahren des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Britz-Chorin, im Bereich der ehemaligen Eisengießerei bleibt davon unberührt und ist weiterzuführen.

 

2)      Das Flurstück 663 der Flur 3 Gemarkung Britz ist in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ einzubeziehen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 26.02.2018 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Termingerecht am 28.02.2018 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 12.03.2018 Status: 28.02.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Das Vorhaben wird entsprechend Beschlussfassung weiter bearbeitet.