Auszug - Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der ehemaligen Eisengießerei Britz
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Keine Wortmeldung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt: 1)Den seit 2002 wirksamen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der ehemaligen Eisengießerei Britz zu ändern. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Anlage 1 dargestellt. Ein Teil der Gewerbebaufläche soll mit Änderung des FNP in eine Bauflächendarstellung mit gemischter Nutzung und Wohnbauflächennutzung umgewandelt werden. 2)Die Planungskosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vor-habenträger des aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Das Verfahren wird entsprechend Beschluss weiter bearbeitet. |
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