Auszug - Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
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Keine Wortmeldung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Britz im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Bekanntmachung des Beschlusses imamtsblatt Nr. 3 des Amtes B-C-O vom 23.03.2018 |
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