Auszug - Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk
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Zur Besprechung des Beschlusses wird dieser an den Entwicklungsausschuss verwiesen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den anliegenden Besitzüberlassungsvertrag (Anlage 1) zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow über das Krafthaus am Schiffshebewerk. Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
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