Auszug - Übernahme von Gewässerflächen in der Gemarkung Golzow nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Flurstücke 70, 71, 73 und 449 der Flur 5, Gemarkung Golzow, im Wege der Vermögenszuordnung in das Gemeindeeigentum zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |