Auszug - Übernahme von Wegeflächen in der Gemarkung Chorin nach dem Vermögenszuordnungsgesetz

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.12
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-027/2018 Übernahme von Wegeflächen in der Gemarkung Chorin nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der  HFA und der EWA haben zur Übernahme der Wegeflächen beraten und sind zu dem Ergenis gekommen, nur die Flurstücke 21, 196 und 197 zu übernehmen, die Flurstücke 22 und 30 sind in der Beschlussvorlage zu streichen, da diese für die Gemeinde nicht relevant sind.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die nachstehenden Grundstücke

 

Gemarkung Chorin, Flur 3, Flurstück 21

Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 196

Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 197

 

im Wege der Vermögenszuordnung in das Eigentum der Gemeinde Chorin zu übernehmen.

,

 

 

 

 

 


               Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 22.03.2018 Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen
Termin 06.04.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 06.04.2018 Status: (offen)
Auftrag: