Auszug - Übernahme von Wegeflächen in der Gemarkung Chorin nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
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Der HFA und der EWA haben zur Übernahme der Wegeflächen beraten und sind zu dem Ergenis gekommen, nur die Flurstücke 21, 196 und 197 zu übernehmen, die Flurstücke 22 und 30 sind in der Beschlussvorlage zu streichen, da diese für die Gemeinde nicht relevant sind.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die nachstehenden Grundstücke
Gemarkung Chorin, Flur 3, Flurstück 21 Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 196 Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 197
im Wege der Vermögenszuordnung in das Eigentum der Gemeinde Chorin zu übernehmen. ,
Abstimmungsergebnis
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