Auszug - Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Matthes erteilt Herrn Wrana das Wort. Herr Wrana erläutert die Hintergründe der erneut notwendigen Änderungssatzung. Die Kommunalaufsicht hatte einige Aspekte der Neufassung des § 9 (Seniorenbeirat) zu bemängeln, so dass nun noch mal nachgebessert werden musste.
Die wichtigste Änderung ist ein klar festgelegtes Mindestalter für den betroffenen Personenkreis (also die Personen, die zur Zielgruppe des Beirates gehören), dieses wurde nur auf 60 Jahre festgelegt. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die »Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg« entsprechend der Anlage 1. Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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