Auszug - Übernahme von Wegeflächen in der Gemarkung Chorin nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
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Der HFA empfiehlt, Flur 3, Flurstück 21; Flur 4, Flurstücke 196 und 197 zu übernehmen. Von den restlichen Fluren ist Abstand zu nehmen.
Beschluss: Der HFA Chorin empfiehlt die nachstehenden Grundstücke
Gemarkung Chorin, Flur 3, Flurstück 21 Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 196 Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 197
im Wege der Vermögenszuordnung in das Eigentum der Gemeinde Chorin zu übernehmen. Abstimmungsergebnis
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