Auszug - Neufassung der Hauptsatzung
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Der Amtsdirektor erläutert die Hauptsatzung und führt aus, dass sich die Satzung an einer Mustersatzung orientiert. Die Hauptsatzungen sollen in allen Gemeinden ähnlich sein und die Neufassung war auf Grund folgender Punkte notwendig:
Im Folgenden diskutieren die Gemeindevertreter insbesondere über die Wertgrenzen bei den Geschäften der laufenden Verwaltung. Diese scheinen den meisten in Relation zum Haushaltsvolumen als zu hoch. Frau Bernhard erscheinen die Beträge für Stundung und Niederschlag mit 5.000 EUR als zu hoch.
Man einigt sich auf folgende Summen:
§ 5 Nr. 1
- Bauleistungen bis 10.000 EUR - Lieferungen und Leistungen bis 5.000 EUR - Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit bis 2.000 EUR
§ 5 Nr. 2 bis zu 500 EUR
§ 5 Nr. 3 bis zu 500 EUR
§ 5 Nr. 4 bis zu 500 EUR
Weiterhin stellt die Gemeindevertretung fest, dass am Anger kein Bekanntmachungskasten existiert, dafür jedoch in der Hauptstraße 1. Dies muss in § 8 Abs. 6 geändert werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Satzung mit folgenden Änderungen:
§ 5 Nr. 1
- Bauleistungen bis 10.000 EUR - Lieferungen und Leistungen bis 5.000 EUR - Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit bis 2.000 EUR
§ 5 Nr. 2 bis zu 500 EUR
§ 5 Nr. 3 bis zu 500 EUR
§ 5 Nr. 4 bis zu 500 EUR
§ 8 Abs. 6 statt „Am Anger“ nun „Hauptstraße 1“ Abstimmungsergebnis
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