Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aus der Diskussion heraus wurde festgelegt, dass als entschuldigt im Sinne des § 3 (2) der Satzung gilt, wer sich am Tag der einberufenen Sitzung bis 12:00 Uhr in der Amtsverwaltung bei Frau Beuster bzw. Frau Hampel (03334-4576-10 oder 4576-40) abmeldet.
In die Satzung soll die Regelung aufgenommen werden, dass Sitzungsgelder (§ 5) nicht gezahlt werden, wenn die Anwesenheit des Mitglieds an der Sitzung weniger als 50 von Hundert der gesamten Sitzungsdauer betrug.
Es soll eine Regelung für die Chronisten eingearbeitet werden.
Die Satzung soll rückwirkend zum 24.06.2014 in Kraft gesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit zu prüfen.
Die Aufwandsentschädigungen (§ 4) sollen betragen:
Als Sitzungsgeld (§ 5) soll pro Sitzung 25,00 € gezahlt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |