Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mo, 28.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz
BR-054/2014 IV Aufwandsentschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Aus der Diskussion heraus wurde festgelegt, dass als entschuldigt im Sinne des § 3 (2) der Satzung gilt, wer sich am Tag der einberufenen Sitzung bis 12:00 Uhr in der Amtsverwaltung bei Frau Beuster bzw. Frau Hampel (03334-4576-10 oder 4576-40) abmeldet.

 

In die Satzung soll die Regelung aufgenommen werden, dass Sitzungsgelder (§ 5) nicht gezahlt werden, wenn die Anwesenheit des Mitglieds an der Sitzung weniger als 50 von Hundert der gesamten Sitzungsdauer betrug.

 

Es soll eine Regelung für die Chronisten eingearbeitet werden.

 

Die Satzung soll rückwirkend zum 24.06.2014 in Kraft gesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit zu prüfen.

 

Die Aufwandsentschädigungen (§ 4) sollen betragen:

 

Mitglieder der Gemeindevertretung

60,00 €

Ehrenamtlicher Bürgermeister zusätzlich

990,00 €

Fraktionsvorsitzende, Vorsitzende der ständigen Ausschüsse zusätzlich

50,00 €

 

Als Sitzungsgeld (§ 5) soll pro Sitzung 25,00 € gezahlt werden.