Auszug - Benennen der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz gemäß § 90 (1) BbgSchulG
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Herr Guse berichtet aus dem Schulausschuss. Hier wurde vorberaten und der Amtsdirektor als Vertreter vorgeschlagen.
Der Amtsdirektor versichert, dass er nicht isoliert handeln wird sondern sich immer beim Schulausschuss rückversichert.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz benennt
den Amtsdirektor (Jörg Matthes)
als Vertreter des Schulträgers für die Schulkonferenz.
Abstimmungsergebnis
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