Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz
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Der Amtsdirektor benennt die Fakten aus der Vorlage. Keine weiteren Fragen durch die Gemeindevertreter.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz« mit der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage einzugehen.
Der Entwurf vom 29.05.2017 wird hiermit verworfen; der Beschluss-Nr. BR-034/2017 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
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