Auszug - Fördermittelbeantragung zur Errichtung einer Furt im Nettelgraben "Eckernbrücke"
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Herr Reimann ist heute anwesend, um ggf. Fragen zum Vorhaben direkt beantworten zu können. Er stellt fest, dass Herr Krone (Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“), das Vorhaben auf einer vorhergehenden Sitzung bereits ausführlich vorgestellt hat.
Frau Birgit Lüdecke stellt die Beschlussvorlage kurz vor: Bis zum 30.06.2018 ist der Fördermittelantrag zu stellen. Hierfür benötigt die Amtsverwaltung einen Beschluss der Gemeindevertretung, der heute gefasst werden soll.
Das Vorhaben erhält eine 100-prozentige Förderung.
Sie informiert die Gemeindevertreterweiterhin weiterhin über das Kostenrisiko für die beiden betreffenden Gemeindegrundstücke. Hier kann die Gemeinde zur Aufbringung der Kosten für die Verkehrssicherung und Instandhaltung der Wege und baulichen Anlagen herangezogen werden. Die Mehrheit der Grundstücke befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Forst Brandenburg (ein betreffendes Grundstück ist in privater Hand). Für diese Grundstücke übernimmt der Landesbetrieb während der gesamten Zweckbindungsfrist entsprechend der Fördermittelrichtlinie die Kosten der Unterhaltung.
Herr Discher und Herr Reimann verlassen im Anschluss um 19:20 Uhr die Sitzung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, einen Fördermittelantrag für die Errichtung einer Furt im Nettelgraben am Standort „Eckernbrücke“ zu stellen und die Maßnahme nur bei einer 100 % Förderung umzusetzen. Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Fördermittelantrag wurde fristgerecht gestellt. |
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