Auszug - Vereinsförderung Begegnungszentrum Lunow e.V.

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-030/2018 Vereinsförderung Begegnungszentrum Lunow e.V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33

Frau Stiegler, die Hauptamtsleiterin, erläutert, dass es in 2016 einen nie umgesetzten Beschluss gab, da das Begegnungszentrum die zwei Räume nie komplett an die Johanniter übergeben hat. Nun fehlen jeweils 3.500,00 € für 2016 und 2017 von der Gemeinde beim Begegnungszentrum, diese können jedoch nicht über die Betriebskosten ausgeglichen werden. Deswegen siehe Beschlussvorschlag.

 

Herr Püschel möchte wissen, ob dies als Heilung anzusehen ist. Die Vorsitzende und Frau Stiegler bejahen diese Frage. Frau Stiegler erklärt dazu weiterhin, dass man die Betriebskostenrechnung für die Fenstersanierung und die Akquise der 40.000,00 € verwendet hat. Somit ist eine erneute Verwendung ausgeschlossen. Es fehlt auch die vertragliche Grundlage für den Jugendclub.

 

Es kommt die Frage auf, wie die Jugendarbeit finanziert wird. Frau Stiegler antwortet, dass der Landkreis einen Zuschuss dafür bereitstellt. Es muss eine vertragliche Grundlage dafür geben, dass er Jugendarbeiter in die Räume darf. Dies geht nicht, da das Begegnungszentrum einen Vertrag mit der Gemeinde hat. Eine entsprechende Änderung war nicht möglich.

 

Eine allgemeine Diskussion zu den rechtlichen Grundlagen und über Beschlüsse zu diesem Thema entsteht.

 

Frau Stiegler sagt, dass die Betriebskosten gezahlt werden, jedoch die Tipis/Spielanlage abgerechnet werden (diese wurden vom Verein auch beschafft). Von den 40.000,00 € fehlen noch 1.000,00 €. Diese sind aber angewiesen.

 

Herr Püschel möchte wissen, ob es jährlich 2.000,00 € oder 3.500,00 € gibt. Frau Stiegler sagt, dass die Gemeinde 2.000,00 € zahlt und es dann noch den Zuschuss vom Landkreis in Höhe von 1.500,00 € gibt.

 

Frau Teichert erklärt, dass der Verein den Vertrag mit dem Amt Oderberg geschlossen hat und Frau Kießling hat immer gezahlt. Daraus entsteht eine allgemeine Diskussion zu dem Thema.

 

Es sollte die Einrichtung einer Kostenstelle beschlossen werden. Dort sollte dann für alle Vereine Geld zur Verfügung stellen, so einzelne Gemeindevertreter. Frau Stiegler sagt, dass es in anderen Gemeinden Vereinsförderrichtlinien gibt. Einen Entwurf zu einer solchen Richtlinie wird es in einer der nächsten Sitzungen geben.

 

Es bestehen Fragen danach, warum es so spät erst Reaktionen wegen der Jugendarbeit gibt. fRau Stiegler erklärt, dass der Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. sich erst im Mai 2018 zu einer Unterschrift entschieden hat. Außerdem wird es die Jugendarbeit weiter geben, nur keinen Jugendclub. Der Vertrag zwischen Johanniter und Gemeinde bleibt bestehen.

 

Der Pachtvertrag wird vorgelegt und über den Punkt Instandhaltung diskutiert.

 

Die Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor:


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt dem Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. einen zweckgebundenen Investitionsschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren.

 

Der Zuschuss soll sich auf die Investition Tipis“ in voller Höhe (6.660,00 €) und anteilig auf die Investition Spielanlage (340,00 €) verteilen.

 

Für diesen Investitionsschuss muss ein Zuwendungsbescheid ergestellt werden mit folgenden Mindestinhalten:

 

-          Das wirtschaftliche Eigentum des mit dem Investitionszuschusss erworbenen Vermögens bleibt nicht bei der Kommune.

-          Die Kommune hat bei zweckfremder Verwendung einen Gegenleistungsanspruch (Rück-zahlungsanspruch).

-          Die Nutzungsdauer (Bindungsfrist) beträgt: 6 Jahre bei Zelte/Tipi und 8 Jahre bei Spielge-räte.

 

Als Verwendungsnachweis sind die Rechnungen im Original vorzulegen.

 

Mit Beschluss wird der überplanmäßige Aufwand im Kostenträger 2810102 Sachkonto 5318000 in Höhe von 7.000,00 € genehmigt.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

5

5

-

-

 


  Beschluss: 21.06.2018 Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen abgelehnt
Termin 05.07.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Mandy Schenk-Roselt  
Termin: 05.07.2018 Status: (offen)
Auftrag: