Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-036/2018 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Herr Matthes

  • es entstehen keine zusätzlichen investiven Kosten für die Gemeinde, wohl aber die Schulkostenumlage
  • für die Neugestaltung der Schule bringt die Gemeinde Britz alle ihre Investitionsmittel auf
  • Gesamtkosten von über 1 Mio. Euro entstehen
  • Hort soll auf 90 bis 100 Kinder erweitert werden
  • Hol- und Bringesituation soll aktiviert werden.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die »Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz« mit der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage einzugehen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 28.06.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 12.07.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Manuela Stiegler  
Termin: 12.07.2018 Status: (offen)
Auftrag: