Auszug - Vereinbarung über einen Zuschuss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen an die evangelischen Kirchengemeinde Lunow für Investitionen in die Trauerhalle Lunow
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Frau von Cysewski spricht die Thematik weltliche Beisetzung an und weist auf den schlechten Zustand der Trauerhalle im OT Lunow hin, dagegen im OT Stolzenhagen ist die Trauerhalle in einem noch recht guten Zustand. Im HH-Plan wurden 15.000 € für Renovierungen eingestellt (aus der investiven Schlüsselzuweisung), was nicht heißen soll, das auch alles Verbracht werden soll. Die Angebote wurden dem Amt übergeben. Im OT Lunow ist noch zu bedenken, dass der Strom für die Beschallung einer Beisetzung von der Kirche über Verlängerungskabel geholt werden muss, hier soll an einen Stromanschluss in der Trauhalle gedacht werden. Es wurde ein Vertrag ausgearbeitet in dem die Gewährung des Zuschusses und Nutzung für die weltliche Beisetzung geregelt wird.
Die Gemeindevertreter diskutieren über die Zustände der Trauerhalle und der Beisetzung im OT Stolzenhagen.
Im Ergebnis der Beratung wird festgelegt, dass in einer kleinen Runde die Problem im OT Stolzenhagen analysiert werden soll, Termin dazu nach dem Erntedankfest.
Festlegung: Die GV legt fest, dass im § 7 hinzugefügt werden soll, dass auch der Gemeinde ein Schlüssel zu Verfügung gestellt werden wird.
Die Vorsitzende bitte dann um eine Zeitnahe Fertigstellung und die Versendung an Herrn Pfarrer Berg.
Abstimmung: Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
Anmerkung der Protokollantin: folgende Änderung des § 7 des Vertrages folgt, § 7 Auflagen
Der Zuschuss wird unter der Maßgabe gewährt,
Der Vertrag wird noch in dieser Woche (34.KW) vom Amtsdirektor unterschrieben und an den Vertragspartner Herrn Pfarrer Berg versendet. Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der evangelischen Kirchengemeinde Lunow über einen Zuschuss für Investitionen in die Trauerhalle Lunow gemäß der Anlage. Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen genehmigt in diesem Zusammenhang die notwendige überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2014.
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