Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung
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Herr Dr. Gollner erklärt, dass im Vertrag keinerlei Aussagen zum möglichen Gemeindehaus getroffen wurden.
Herr Matthes erklärt, dass das Amt nicht ewig auf eine Entscheidung warten kann. Allerdings soll der Bau des Feuerwehrhauses beschleunigt werden.
Die Gemeindevertreter stimmen dafür, dass der Vertrag dahingehend geändert werden soll, dass es sich um eine Absichtserklärung handelt und nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Herr Matthes erklärt, dass der geänderte Vertragsentwurf zwei Wochen vor der nächsten Sitzung den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt wird, damit im Vorfeld über alle Bedenken gesprochen werden kann.
Die Vorlage wird zurückgestellt.
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