Auszug - Absichtsbeschluss zum Verkauf des bebauten Grundstückes Hebewerkstraße 3 - Gemarkung Niederfinow, Flur 6, Flurstück 31, 590 m²
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Herr Buchwald möchte wissen, ob eine zwei Monatsfrist üblich ist?
Herr Springer erklärt, dass die Vorlage bereits im Juni behandelt werden hätte können und daher die Frist nun so kurzfristig ist.
Die Gemeindevertretung schlägt vor, die Frist bis zum 30.09.2018, 12:00 Uhr zu verlängern, um dann auf der nächsten Sitzung über den Verkauf zu entscheiden.
Herr Matthes ist mit dem Vorschlag einverstanden. Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das bebaute Grundstück Hebewerkstraße 3 in 16248 Niederfinow – Gemarkung Niederfinow, Flur 6, Flurstück 31 – mit einer Größe von 590 m² zum Verkauf im unverbindlichen Bieterverfahren mit einem Mindestgebot von 1.000,00 EUR anzubieten. Die Verkaufabsicht ist öffentlich bekannt zu machen. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 30.09.2018 um 12.00 Uhr. In ihrer nächsten Sitzung wird dann die Gemeindevertretung die eingegangenen Gebote einsehen und über den Verkauf des Grundstückes entscheiden. Die Gemeinde Niederfinow behält sich den Zwischenverkauf und die vorzeitige Beendigung des Bieterverfahrens vor.
Abstimmungsergebnis
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