Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 28.11.2013 der Gemeinde Chorin
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Herr Polster erörtert den Änderungsbedarf, der sich aus den durch die Gemeindevertretung auf der konstituierenden Sitzung getroffenen Entscheidungen ergibt. Die Wahl des Ausschussvorsitzenden erfolgte bereits vorher aus der Mitte der Ausschüsse. Dieses Prozedere wird jetzt durch Einarbeitung in die Hauptsatzung manifestiert. Nach Bekanntmachung der geänderten Hauptsatzung sind noch einmal aus der Mitte des Ausschusses der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu bestimmen. Abstimmungsergebnis
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