Auszug - Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
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Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag. Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Herrn Hehenkamp, nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
Abstimmungsergebnis
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