Auszug - Beratung zum Thema Qualifikation / Ausbildung

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.8
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 27.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-052/2018 IV Beratung zum Thema Qualifikation / Ausbildung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:11.22

Frau Stiegler gib folgende zusätzliche Informationen:

 

        Die Ausbildung zur stattlich anerkannten Erzieher/in dauert drei Jahre; Theorie in Templin, Praxis in den Einrichtungen der Gemeinde.

        Voraussetzungen für die Ausbildung sind: Abitur und/oder Ausbildung zur Sozialassistentin oder ähnliche Ausbildung (Fachoberschulreife) oder andere Berufsausbildung.

        Die Anmeldung für den Platzbedarf muss bis spätestens Januar 2019 für den Beginn der Ausbildung in 2019 erfolgen.

        Es ist kein Schulgeld zu zahlen; der Auszubildende erhält eine Vergütung in Höhe einer Entgeltgruppe S 4 Fallgruppe 3 Stufe 1 für 20 Wochenstunden. Das macht zur Zeit ein Jahres Brutto von ca. 19.000 € (mit AG-Beitrag 22.000 €).

 

Herr Marten spricht sich für das Ausbilden von mindestens einer Person aus.