Auszug - Berichtigung der Flurstücksgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnbebauung Gemeinde Golzow“ gemäß § 13 BauGB

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.5
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-070/2018 Berichtigung der Flurstücksgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnbebauung Gemeinde Golzow“ gemäß § 13 BauGB

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke erläutert das Erfordernis der Beschlussfassung.

Bei dieser Korrektur hat keine Veränderung der Eigentumsgrenzen oder die Einbeziehung zusätzlicher Flurstücke stattgefunden.

 

Herr Polster und Herr Winkelmann: die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Entwicklungsausschuss empfehlen die Annahme des Beschlusses.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Durchführung der Berichtigung der Flurstücksgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnbebauung Gemeinde Golzow“ gemäß § 13 BauGB.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 30.08.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 13.10.2018 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 13.09.2018 Status: 13.10.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: