Auszug - Berichtigung der Flurstücksgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnbebauung Gemeinde Golzow“ gemäß § 13 BauGB
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Frau Lüdecke erläutert das Erfordernis der Beschlussfassung. Bei dieser Korrektur hat keine Veränderung der Eigentumsgrenzen oder die Einbeziehung zusätzlicher Flurstücke stattgefunden.
Herr Polster und Herr Winkelmann: die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Entwicklungsausschuss empfehlen die Annahme des Beschlusses.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Durchführung der Berichtigung der Flurstücksgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnbebauung Gemeinde Golzow“ gemäß § 13 BauGB.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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