Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung
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Der Amtsdirektor erläutert die Hintergründe zur Suche nach einer Fläche für die Feuerwehr Niederfinow und verweist auf den vorliegenden Vertragsentwurf. In § 3 Absatz 2 ist festgelegt, dass die konkrete Fläche sobald diese endgültig fest steht, als Änderung des Vertrages ergänzt wird.
Es wird noch ein Vor-Ort-Termin mit allen beteiligten Institutionen stattfinden. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung mit der Gemeinde Niederfinow. Abstimmungsergebnis
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