Auszug - Ausschreibung Umbau/Sanierung Feuerwehrgerätehaus Golzow

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.6
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-038/2018 Ausschreibung Umbau/Sanierung Feuerwehrgerätehaus Golzow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor schildert die Entwicklung in der Sache. Der Sozialausschuss des Amtes war kürzlich vor Ort in Golzow und man komme weiter voran. Es wurde nun das Leistungsverzeichnis erstellt, dadurch liegen konkrete Kosten vor und es ergibt sich ein Mehrbedarf an ca. 150.000 Euro. Er begründet dies mit explodieren Baupreisen, der Baupreisindex stieg von 2016 bis 2018 um 11 %. Weiterhin ergab sich ein zusätzlicher Leistungsumfang.

 

Herr Marschner erkundigt sich, warum der Bauausschuss nicht hinzugezogen wurde. Herr Matthes erwidert, dass es keine baufachlichen Änderungen gab und der Bauausschuss erst nach dem Ergebnis der Ausschreibung eingebunden wird.

 

Herr Matthes führt weiter aus, dass eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, da das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) bereits angefragt hat, warum die Mittel nicht abgefordert werden. Die Fertigstellung muss im Jahr 2019 erfolgen.

 

Herr Otto berichtet vom Vor-Ort-Termin des Sozialausschusses am 30.08.2018. Die Gemeinde Chorin hätte auch einen anderen Standort zur Verfügung. Der Amtsdirektor entgegnet, dass der Standort abschließend geklärt war. Die Situation ist jetzt wie sie ist. Wenn die Mittel jetzt nicht abgefordert werden, werden wir kein Geld mehr bekommen und die Gemeinde Niederfinow muss dann ihr Gebäude aus eigenen Mitteln finanzieren. Auch Herr Horst ist der Meinung, dass die Option für ein neues Gebäude da war. Frau Spann bestätigt dies, aber das würde vom MIK als Neubau gewertet werden und dessen Finanzierung sei unklar.

 

Herr Polster weist darauf hin, wenn jetzt nicht beschlossen wird, reicht das zeitlich nicht mehr für eine Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Horst beantragt eine Änderung des Beschlusstextes:

 

»Gemäß  §  7  (2)  der  Hauptsatzung  wird  der  Amtsdirektor  ermächtigt,  das  entsprechende  Vergabeverfahren durchzuführen. Von der Verwaltung wird versichert, dass nach Beendigung des Umbaus die einwandfreie Funktion der Feuerwehr Golzow garantiert und die Summe aller Kosten auskömmlich ist. Andernfalls ist die Ausschreibung ohne Beschluss des Amtsausschusses sofort aufzuheben.

 

(Absatz 2 wie bisher)«

 

Der Amtsausschuss stimmt über diesen Änderungsantrag ab:

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

15

7

8

-

-

 

Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

 

Herr K. Püschel verweist auf die Tatsache, dass doch teilweise schon vergeben wurde und schon Kosten angefallen sind. Wahrscheinlich wird die Maßnahme insgesamt noch teurer. Der Amtsdirektor wird doch nicht zum Schaden des Amtes und der Feuerwehr handeln.

 

Herr Marschner schließt sich dem an und sieht das Ganze als ureigenste Aufgabe des Amtsdirektors. Wenn das Gebäude schon angefangen wurde, muss es auch fertig gestellt werden.

 

Herr Polster ergänzt, dass über diese Thema jetzt seit vier Jahren geredet wird, die Baugenehmigung wurde erteilt und jetzt könnte die Ausschreibung erfolgen.

 

Herr Horst beantragt eine weitere Änderung des Beschlusstextes:

 

»Gemäß  §  7  (2)  der  Hauptsatzung  wird  der  Amtsdirektor  ermächtigt,  das  entsprechende  Vergabeverfahren durchzuführen und nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss den Zuschlag zu erteilen.

 

(Absatz 2 wie bisher)«

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

15

3

9

3

-

 

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Der Amtsausschuss beschließt im Folgenden über die ursprüngliche Beschlussvorlage.


Beschluss:

 

Gemäß § 7 (2) der Hauptsatzung wird der Amtsdirektor ermächtigt, das entsprechende Vergabe-verfahren durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Der begründete Vergabevermerk wird dem Amtsausschuss zugeleitet.

 

Der Amtsausschuss bewilligt die Erhöhung der  Investitionsauszahlungen  im Jahr 2018 um 20.000 EUR. Die im Finanzplan des Jahres 2019 veranschlagten Investitionsauszahlungen sowie die damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen nach § 73 BbgKVerf für das Jahr 2019 werden um 75.300 EUR erhöht. Die sich daraus ergebene Erhöhung des Bedarfs an Eigenmitteln um 151.100 EUR auf nunmehr 508.000 EUR wird genehmigt.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

15

10

4

1

-

 


  Beschluss: 06.09.2018 Amtsausschuss ungeändert beschlossen
Termingerecht am 05.10.2018 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 05.10.2018 Status: 05.10.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Ausschreibung ist erfolgt.