Auszug - Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des "Blütenberger Weges" mit einer Tonnagelast von 37 t

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bauausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-065/2018 IV Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des "Blütenberger Weges" mit einer Tonnagelast von 37 t
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Hesse, Vertreter der Kirchlichen Waldgemeinschaft Eberswalde, erläutert seinen Antrag auf Befahrung eines Teilabschnitts des Blütenberger Wegs mit Fahrzeugen mit einer Tonnagelast von 37 t. Die Befahrung der auf 7,5 t begrenzten Straße ist notwendig, da ein Waldweg in der Britzer Gemarkung aus Gründen des Brandschutzes instandgesetzt werden muss.

 

Da der Antrag auf Befahrung des Blütenberger Weges bereits von der Verkehrsbehörde des Landkreises abgelehnt wurde, wurde nunmehr die Variante erarbeitet, aus Richtung Golzow über den Lichterfelder Weg an den Blütenberger Weg heranzufahren, so dass dieser dann nur noch auf einer Länge von ca. 700 bis 800 m in Anspruch genommen werden würde. Er erbittet die Zustimmung dazu von der Gemeinde Britz. Bei einer Aufrechterhaltung der Versagung zur Befahrung, würde die Brandschutzmaßnahme, die mit Fördermitteln finanziert werden soll, nicht umgesetzt werden können.

 

Herr Gersdorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit einer Woche schwere Fahrzeuge eines Dienstleisters aus Templin über den Blütenberger Weg zur Biogasanlage Lichterfelde fahren. Dadurch wird die Straße stark in Mitleidenschaft gezogen und insbesondere die Bankette zerstört. Er bezweifelt, dass es sich bei diesen Fahrten noch um landwirtschaftlichen Verkehr handelt und bittet dazu um eine Stellungnahme des Ordnungsamtes zur nächsten GVS. Ebenso wie beim Beliefern der Biogasanlage, ist zu klären, ob das Ausbringen der Abfallprodukte der Biogasanlage auf die Felder noch landwirtschaftlicher oder schon gewerblicher Verkehr ist.

 

Er fordert außerdem, dass das Ordnungsamt die Einhaltung der Tonnagebegrenzung besser kontrolliert.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses sprechen sich aber einstimmig dafür aus, der Gemeindevertretung zu empfehlen, dem Antrag der Kirchlichen Waldgemeinschaft Eberswalde zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zuzustimmen, da es sich hier um die Umsetzung einer wichtigen Brandsschutzmaßnahme handelt. Die Genehmigung sollte so erteilt werden, dass der Blütenberger Weg auf der gesamten Länge befahren werden kann (ohne die Umfahrung über den Lichterfelder Weg).

 

Die Kirchliche Waldgemeinschaft Eberswalde würde an die Gemeinde eine Einmalzahlung in Höhe von 4.000 EUR leisten, unabhängig von eventl. entstehenden Schäden und ohne die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens. Die Bauausschussmitglieder würden der GVS empfehlen, dieser Verfahrensweise zuzustimmen.