Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung
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Herr Dr. Gollner erklärt, dass der Vertrag einer Dienstbarkeit gleichkommt. Die Größe der Dienstbarkeit ist jedoch nicht ersichtlich und daher sehr schwierig heute darüber zu entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, da die Größe unbekannt ist, dass kein Platz für ein Gemeindehaus/ -raum übrig bleibt. Sind Ersatzparkflächen für die Bürger geplant?
Herr Matthes erklärt, dass die Verwaltung jeden Änderungswunsch der Gemeinde beim vorliegenden Vertrag berücksichtigt hat. Die Pachtverträge müssten bis zum 30. September gekündigt werden. Erst nach Kündigung erfolgt eine Prüfung über die Geeignetheit des Grundstückes. Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 6. September diesem Vertrag zugestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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