Auszug - Behindertenfahrdienst Landkreis Barnim
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Herr Marten erläutert kurz die Hintergründe zu diesem Thema. Im Jahr 2005 wurde durch den Kreistag Barnim die Finanzierung eines Behindertenfahrdienstes beschlossen. Da Erfahrungswerte fehlen, wird von 10 Anspruchsberechtigten ausgegangen, was das Amt max. 1.000 Euro kosten würde.
Herr Horst möchte wissen, ob es dazu einen Ansprechpartner im Amt gibt. Herr Matthes erläutert, dass das Ganze über den Landkreis läuft. Allerdings hat das Amt auch das Ziel, einen Behindertenbeauftragten zu berufen. Hierzu wird es Gespräche mit dem Sozialausschuss und dem Hauptamt geben.
Frau Hähnel äußert sich erstaunt, dass es nur zehn Anspruchsberechtigte im Amtsbereich geben soll, gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es ja schon allein in Oderberg zwei Altersheime gibt. Herr Matthes weist darauf hin, dass man noch am Experimentieren sei und die Erfahrungen abwarten muss. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt sich ab 01/2019 an der Finanzierung des Behindertenfahrdienstes paritätisch mit 100 € pro Anspruchsberechtigten mit Wohnsitz im Amtsgebiet zu beteiligen. Abstimmungsergebnis
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