Auszug - Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 11.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
NI-022/2018 Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Dr. Gollner erklärt, dass eine wirksame Aufgabenübertragung von Niederfinow an das Amt nicht erfolgt ist. Das Betreiben des Krafthauses und die Trägerschaft liegen bei der Gemeinde. Er fragt sich, wie die Gemeinde Träger geworden ist.

 

Herr Matthes bittet das Wort an Herrn Speer zu übergeben.

 

Herr Speer erklärt, dass die Gemeinde die touristischen Aufgaben wahrnehmen muss. Es liegt kein wirksamer Beschluss zur Aufgabenübertragung an das Amt vor. Es handelt sich um einen Trugschluss, dass alle Aufgaben übertragen wurden, wenn diese nicht näher definiert wurden. Die Gemeinde war daher immer schon Träger des Krafthauses.

 

Herr Dr. Gollner erkundigt sich weiter, wie die Gemeinde rechtlich zur Trägerschaft gekommen ist und warum dies zur Lasten der Gemeinde erfolgen sollte, obwohl nie etwas beschlossen worden ist.

 

Herr Speer verweist auf einen Beschluss aus dem Jahr 2005. Die Gemeinde hat nicht ohne Wissen das Krafthaus übergeben. Beim Betreiben von touristischen Einrichtungen handelt es sich um ein Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, dass Krafthaus steht in Niederfinow und die touristischen Aufgaben sind nicht übertragen worden an das Amt.

 

Herr Dr. Gollner möchte weiterhin Wissen, warum der Amtsdirektor den Vorschlag unterbreitet hat, das Krafthaus unentgeltlich an die Gemeinde zu übertragen und ob dazu Absprachen mit dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht getroffen worden sind.

 

Herr Matthes verneint dies und erklärt, dass mit dem Besitzüberlassungsvertrag ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.

 

Herr Buchwald möchte wissen, ob eine Eigentumsübertragung auch den rechtskonformen Zustand herstellen würde. 

 

Herr Speer erklärt, dass diese Variante auch en rechtskonformen Zustand herstellt. Die Aufgabe muss vom richtigen erfüllt werden und nach der Zweckbindung kann neu entschieden werden.

 

Herr Matthes erklärt, dass der Amtsausschuss die Eigentumsübertragung abgehlehnt hat und die Diskussion daher irrelevant ist.

 

Es entsteht eine erneute Diskussion über die Problematik.

 

Die Vorlage wird zurückgestellt (ja = 5 / nein = 0 / ent. = 1).

 


  Beschluss: 11.10.2018 Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt
Termin 25.10.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 25.10.2018 Status: (offen)
Auftrag: