Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2019

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-055/2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Spann erläutert einige Eckdaten des Haushaltes. So verringert sich die Höhe der Zinszahlungen durch das Abschmelzen der Kreditsummen. Die Investitionen im Bereich des Brandschutzes steigen, Investitionen im Bereich der Verwaltung sinken.

 

Die Amtsumlage erhöht sich auf Grund der Umlagen für Bauhof und Brandschutz und auf Grund der Personalaufwendungen in allen Bereichen (Kernverwaltung, Bauhof, Kitas).

 

Herr Matthes ergänzt: die Amtsumlage sinkt prozentual, in absoluten Zahlen steigt sie jedoch. Dies hängt mit dem Investitionsstau bei den Feuerwehren zusammen und mit den Steigerungen im Personalbereich, die aus tariflichen Erhöhungen, neue Stellen und durch den Vollzug der im Jahr 2018 erfolgten Stellenbewertungen resultieren. In der Kernverwaltung wird eine Stelle auf zwei Jahre befristet im Liegenschaftsamt eingerichtet, eine weitere befristete Stelle dient der Kompensierung der zweijährigen Ausbildung einer Mitarbeiter/innen und eine Vollzeitstelle wird im Bereich der Informationstechnik geschaffen. Später ist, unter anderem durch kw-Vermerke (künftig wegfallend) eine Reduzierung der Stellen und damit der Kosten geplant. Es ist klar, dass die Kreisumlage und die Amtsumlage in der Summe die Einnahmen der Gemeinden verzehren. Er hofft auf eine Senkung der Kreisumlage, wie im Landkreis Uckermark. Das Amt bedient sich nicht bei den Gemeinden, wie die prozentuale Senkung der Amtsumlage zeigt.

 

Herr Horst verweist auf den verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln.

 

Auf Nachfrage von Frau von Cysewski teilt der Amtsdirektor mit, dass im Bauamt seit dem 1. November 2018 Frau Hübscher-Mahlitz tätig ist.

 

Frau Hähnel erinnert an die Möglichkeit, Fördermittel optimal zu nutzen. In diesem Bereich gibt es viele Möglichkeiten. Dazu müsste man natürlich Schwerpunkte setzen und das ist sehr aufwendig. Herr Matthes weist darauf hin, dass insbesondere Oderberg sehr von Fördermitteln profitiert, aber dass die Akquirierung möglicher Mittel auch einen immensen Aufwand bedeutet.

 

Herr Polster teilt die optimistischen Aussichten bezüglich der Personalentwicklung nicht. Der Stand wird so bleiben und die Frage ist, schafft man die Arbeit mit dem Personal. Kw-Vermerke hält er nicht für sinnvoll.

 

Herr K. Püschel ist Meinung, dass es für den Bereich der eben angesprochenen Fördermittel auch eine Stelle geben müsste. Man muss erst investieren, um später Erträge zu erwirtschaften.

 

Der Amtsdirektor bittet noch mal um Unterstützung, Herr Horst vertritt die Auffassung, dass die Gemeinden auch noch Mittel übrig behalten müssten um überhaupt minimal gestalten zu können.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR festgesetzt.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

16

15

-

1

-

 


  Beschluss: 01.11.2018 Amtsausschuss ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 30.11.2018 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 15.11.2018 Status: 30.11.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

Die Haushaltssatzung wurde dem Landrat des Landkreises Barnim am 17.12.2018 vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Landrat des Landkreises Barnim nahm am 27.2.2019 Stellung. Die Übersicht über den voraussichtlichern Stand der Verbindlichkeiten war fehlerhaft und bis zum 1.4.2019 zu korrigieren. Die korrigierte Fassung wurde am 8.3.2019 übergeben.