Auszug - Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-067/2018 Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Herr Matthes erläutert kurz den Sachverhalt. Fragen dazu gibt es nicht.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 07.11.2018 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2019 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 21.11.2018 Status: 31.12.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: