Auszug - Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)
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Herr Matthes erläutert kurz den Sachverhalt. Fragen dazu gibt es nicht. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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