Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und - einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Parsteinsee

 
 
Gemeindevertretung Parsteinsee
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Parsteinsee Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 08.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gemeindezentrum Parstein
Ort: Gemeindezentrum Parstein, Angermünder Straße 5, 16248 Parsteinsee
Zusatz: BITTE BEACHTEN: Die Mitglieder der Gemeindevertretung treffen sich um 18.00 Uhr zu einer Besichtigung des Loewinghus (Grundstück und Bauwerke) im OT Lüdersdorf, Dorfstraße 25.
PS-006/2014 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und - einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Parsteinsee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Herr Otto teilt mit, dass sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung über die Feuerwehrgebäude und –Einrichtungen sowie Einsatztechnik schon einmal auf der Tagesordnung  war. Der Vertrag wurde damals zurückgestellt, da von der alten Gemeindevertretung einige Sachen bemängelt wurden.

 

Herr Sauer erklärt, dass er den Vertrag so nicht beschließen wird, da § 1 Abs. 1 beinhaltet, dass die Gemeinde die Feuerwehreinrichtung ausschließlich nur zum Brandschutz zur Verfügung stellt.

Dass würde bedeuten, dass weder der Feuerwehrverein noch irgendwelche anderen Veranstaltungen von der Feuerwehr darin stattfinden dürften.

Herr Sauer gibt noch mal zu bedenken, dass die Feuerwehr in den kleineren Gemeinden den gesellschaftlichen Mittelpunkt bildet.

 

Es entsteht zu diesem Thema eine Diskussion.

 

Die Gemeindevertretung hat sich auf ihrer Sitzung positioniert, dass das Wort „ausschließlich“

in § 1 Abs. 1 gestrichen wird und beim Inhalt zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes die kulturelle und soziale Tätigkeit der Kammeraden der Feuerwehr mit dazu gehört.

Folgende Aktivitäten sollen in § 1 mit enthalten sein:

- Tag der offenen Tür,

- Veranstaltungen für Kinder und- Jugendliche sowie für die Bevölkerung

- Tätigkeiten des Feuerwehrvereins usw.

Die Gemeindevertretung hat über den Beschlussvorschlag beraten und stellt den Beschluss einstimmig zurück.

Die Amtsverwaltung soll erneut den Vertrag überarbeiten.