Auszug - Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße; Markierung und Kennzeichnung von Parkflächen

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.5
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-094/2018 Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße; Markierung und Kennzeichnung von Parkflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Es wird allgemein die Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass nach mehr als vier Jahren das Anliegen wieder auf die Tagesordnung gebracht wird aber anders, als die Intension damals war (andere Richtung).

 

Herr Marten stellt den Antrag die Parkzeit auf eine Stunde zu verlängern.

 

Über folgende Änderungen wird abgestimmt:

 

  1. Änderung der Richtung der Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung
  2. Änderung der Parkzeit auf eine Stunde

 

Beiden Änderungsanträgen wird mehrheitlich zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße, sowie die Gestattung der Kennzeichnung und Markierung der Parkflächen vor dem Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan.

 

Beschlussfassung entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Änderung:

 

Die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße soll entgegengesetzt dem gemachten Beschlussvorschlag ausgewiesen werden. Die Parkzeit soll auf eine Stunde begrenzt werden.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

9

0

1

0

 


  Beschluss: 19.11.2018 Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen
Termin 03.12.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 03.12.2018 Status: (offen)
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Einbahnstraßenregelung wurde mittlerweile von der Gemeindevertretung zurückgenommen. Die Änderung wurde bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt. Die Eisenwerkstraße ist folglich keine Einbahnstraße.