Auszug - Beschluss über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz
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Herr Marten schlug vor, im § 6 Abs. 3 das Wort „können“ gegen „sind“ zu tauschen, um grundsätzlich die von der Gemeinde getragenen Vereine und Institutionen von der Zahlung der Gebühr zu befreien.
Frau Stiegler wies darauf hin, dass man sich damit die Möglichkeit nehme, auch mal einen Antrag begründet abzulehnen.
Herr Guse stimmte dem bestehenden Wortlaut zu, auch mit Blick darauf, dass nicht durch die Vereine eher die Räumlichkeiten der Gemeinde als ihre eigenen genutzt werden, um eventuelle Abnutzungen oder Reinigungen zu umgehen.
Herr Gersdorf stimmte der im Satzungsentwurf enthaltenen Formulierung ebenfalls zu und unterstrich, dass die Möglichkeit einer Entscheidung beim Bürgermeister verbleiben sollte. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz.
Abstimmungsergebnis
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