Auszug - Neufassung der Hauptsatzung
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Herr Horst regt bezüglich § 1 Abs. 4 des Entwurfes zur Diskussion darüber an, ob es grundsätzlich bei der bisherigen Konstellation „Ortsbeirat mit 3 Mitgliedern, darunter der/die Ortsvorsteher/in“ bleiben soll. Kommunalrechtlich besteht auch die Möglichkeit nur einen Ortsvorsteher in den OT wählen zu lassen oder ganz darauf zu verzichten.
Nach Beratung einiger Möglichkeiten wird entschieden an der bisherigen Regelung festzuhalten. Jedoch wird der Ausschluss des OT Neuehütte von dieser Regelung (Entwurf § 1 Abs. 4 Satz 4) problematisch gesehen. Mehrheitlich wird der Auffassung einiger Abgeordneten gefolgt, auch in Neuehütte zur nächsten Kommunlwahl im Mai 2019 die Wahl eines Ortsbeirates zuzulassen. Selbst wenn nur eine Person sich der Wahl stellt, ist dies immer noch besser, als garkeine Vertretung in Neuehütte zu haben.
Herr Matthes: sollte sich im OT Neuehütte kein Bewerber der OB-Wahl stellen, übernimmt die neue GV die Aufgaben des Ortsteils.
Herr Horst bringt den vorliegenden Beschluss mit der Änderung „Streichung § 1 Abs. 4 Satz 4“ zur Abstimmung: Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1 mit folgender Änderung „Streichung § 1 Absatz 4 Satz 4“.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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