Auszug - Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus - Grundsatzentscheidung

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.8
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-098/2018 Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus - Grundsatzentscheidung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Winkelmann erläutert die Beschlussvorlage und informiert über die Beratung des Themas im Entwicklungsausschuss mit dem Planungsbüro IBE Ebw. gemeinsam mit dem Brodowiner Sportverein. Im Ergebnis des Varaintenvergleiches ist der Varainte 2 (Abriss und Neubau an gleicher Stelle) auch aus Kostengründen der Vorzug gegeben worden. Daher wird der GV empfohlen dieser Maßnahme nach der dargestellten Variante 2 die Zustimmung zu erteilen.

 

Herr Horst unterstützt die Maßnahmedurchführung wie vorgeschlagen. Drei weitere Ortsteile (Chorin, Serwest und Senftenhütte) können später mit Veranstaltungen verschiedenster Art damit erreicht werden. Er erklärt die mögliche Fördermittelverwendung des Landkreises aus dem nicht in Anspruch genommenen Mitteln für die Brückensanierung im OT Chorin (150.000,00 EUR) für dieses Projekt.

 

Herr Riebe ergänzt, dass in der Sitzung des Entwicklungsausschusses auch die Möglichkeiten der Mitgestaltung des Sportvereins beraten wurden.

 

Da diese Beratung in nichtöffentlicher Sitzung stattfand, kritisiert er wiederholt, dass Inhalte daraus bereits am nächsten Tag durch Herrn Mittag in die Öffentlichkeit getragen wurden. Herr Mittag verteidigt sich damit, dass er lediglich den Bruder von Herrn Riebe angesprochen hätte.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt:

 

  1. die Errichtung eines „Multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses“ in der Brodowiner Dorfstraße 61 im OT Brodowin durch Umsetzung der Variante …2 (zwei) .

(bitte ergänzen!)

  1. die Verwaltung zu ermächtigen, alle erforderlichen Fördermittelanträge vorzubereiten und einzureichen.

 

  1. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin 2019-2020 einzuplanen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

11

11

0

0

0

 


  Beschluss: 29.11.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 25.04.2019 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 30.04.2019 Status: 25.04.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Fördermittelantrag und Haushaltsplanung erledigt.