Auszug - Vergabe Planungsleistungen für Sanierung Stadtgraben Oderberg
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Herr Stähr erklärt, dass dies im Bauausschuss beraten wurde. Der Bauausschuss stimmte einstimmig dafür.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Planung für den Sandfang Oderberg (Puschkin Ufer) nach Erhalt des Bescheides der Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG in zwei Stufen und in Abhängigkeit der Kostenbewilligung LP 1-5 und LP 6-9 dem
Ingenieurbüro RINGK Löcknitzstraße 16 12587 Berlin
vertraglich zu übertragen
Abstimmungsergebnis
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