Auszug - Weitere Verfahrensweise Hangrutsch am "Albrechtsberg" in Oderberg
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Frau Hähnel gibt den Hinweis, dass die Stadt nicht das Grundstück kaufen wollte, sondern der Besitzer wollte es der Stadt schenken. Herr Stähr berichtet von der Beratung mit der Kirche und dem Landkreis, es sollte eine einvernehmliche Klärung gefunden werden. Herr Schellhase weist darauf hin, dass nicht die Stadt sondern der Landkreis die Maßnahme durchführen sollte. Der Landkreis soll in die Pflicht genommen werden.
(19.43 Uhr Herr Völker verlässt den Raum)
Herr Stähr erklärt, dass der Landkreis der Meinung ist, der Eigentümer sei in der Pflicht. Dies ist nicht möglich! Es kann dem Eigentümer nicht auferlegt werden!
Herr Schellhase erklärt, dass es noch geprüft wird, wer dafür herangezogen werden kann.
(19.48 Uhr Herr Volker betritt den Raum) |
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