Auszug - Beschluss gemäß § 171b BauGB für das Stadtumbaugebiet "Platz der Einheit"
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Herr Stähr erläutert den Sachverhalt. Um Gelder für den Abriss zu erhalten, muss dieser Beschluss gefasst werden. Frau Göcke bemerkt dass ihr kein Plan vorliegt. Herr Schellhase erklärt das dieser vorliegt und zugestellt wird. Herr Stähr lässt abstimmen. Beschluss: Gemäß § 171b Abs. 1 BauGB legt die Stadt Oderberg das in dem anliegenden Plan ge-kennzeichnete Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.
Abstimmungsergebnis
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