Auszug - Gewährung von Dienstbarkeiten für Telekommunikationsanlagen - Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstück 158/3 und Flur 4, Flurstück 251
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Keine Anmerkungen Beschluss: Die Stadt Oderberg gestattet der Telekom Deutschland GmbH für die Dauer von 20 Jahren die Mitbenutzung ihrer Grundstücke Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstück 158/3, und Flur 4, Flurstück 251, zur Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von TK-Linien (Stromsäule und Multifunktionsgehäuse) zur Durchführung von Telekommunikationsdienstleistungen die der Öffentlichkeit dienen. Hierzu gewährt die Stadt Oderberg entsprechende dinglich zu sichernde Dienstbarkeiten.
Abstimmungsergebnis
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