Auszug - Genehmigung einer außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendung
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Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung diskutieren zum Verbleib der abmontierten Straßenlampenmasten in der Eberswalder Chaussee. Sie sehen sich als Stadt nicht in der Pflicht, für die Lampenmasten finanziell aufzukommen. Herr Matthes bemerkt, dass die Lampenmasten kaputt und verrostet waren und deshalb nicht mehr zum Einsatz kommen. In einem gesonderten Gespräch mit dem Landesamt für Straßenwesen wurde festgelegt, dass sich das Landesamt Straßenwesen an den Kosten für die Anschaffung neuer Straßenlampenmasten beteiligen soll.
Herr Marschke bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass einerseits Löcher in den Straßen nicht beseitigt und andererseits Mittel für Straßenunterhaltung als Deckung für die Straßenbeleuchtungsanlagen eingesetzt werden.
Herr Gramss fragt, wer die neuen Lampenmasten ausgesucht hat und Herr Koth möchte wissen, wer zukünftig die Straßenbeleuchtung wartet? Herr Matthes antwortet, dass mit der BEBG ein entsprechender Vertrag geschlossen werden muss. Auch die Verfahrensweise zur Wartung der Straßenbeleuchtung ist neu zu regeln.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die erforderlichen Mittel in Höhe von 27.000,00 € für die Wiederherstellung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Havariemaßnahme an der L 29 in Höhe von 27.000,00 € zusätzlich bereitzustellen.
Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 27.000,00 € wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Baumaßnahme ist abgeschlossen.
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