Auszug - Vereinbarung zur Übernahme des Wirtschaftsweges 110 und 120 OT Brodowin in Richtung Parsteinsee
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Herr Winkelmann und Herr Horst erläutern Zweck und Inhalt der zu schließenden Vereinbarung. Nach Ausbau des Weges vor ca. 10 Jahren durch die Teilnehmergesellschaft Brodowin ist dieser nun inzwischen sanierungsbedürftig. Zum Erhalt von Landes-Fördermitteln ist es erforderlich, dass die Gem. den Weg nach der Sanierung durch die Teilnehmergemeinschaft Brodowin in ihre Trägerschaft übernimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, nach der Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen die Übernahme der Ausbaumaßnahmen Wirtschaftsweg 110 und 120. Mit dem Tag der Übergabe gehen die Unterhaltungspflicht, die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid (Zweckbindungsfrist), die Verkehrssicherungspflicht und die allgemeine Gefahrtragung an die Gemeinde Chorin über.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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