Auszug - Verkehrssicherheit im Ortsteil Stolzenhagen (Beschilderung allgemein)
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Zur Verkehrsberuhigung und der Sicherheit der Kinder sollte ein Verkehrszeichen nach StVO 274, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h aufgestellt werden. Die Ablehnung der verkehrsrechtlichen Anordnung sollte Frau Spann an Frau von Cysewski übergeben. Dies ist noch nicht erfolgt. Herr Püschel erteilt der Verwaltung eine Rüge, da das gewünschte Schreiben der GV noch immer nicht vorliegt. Weiterhin erklärt er sich nicht mit der wiederholt vorliegenden Informationsvorlage aus dem Ordnungsamt einverstanden. Die Gemeindevertreter erklären sich bereit, die Kosten für die Beschilderung im OT Stolzenhagen für das Jahr 2015 im Haushalt mit aufzunehmen und die Beschilderung erneuern zu lassen.
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